Das Risikomanagementsystem der Finanzämter oder "Über das Wohlverhalten im Steuerrecht"

Die Finanzverwaltung will mit möglichst wenigen Mitarbeitern möglichst viele Steuern erheben. Deshalb sollen die meisten Steuererklärungen ausschließlich maschinell bearbeitet werden und die Sachbearbeiter die so gewonnene Zeit zur Prüfung der Fälle nutzen, die Steuernachforderungen versprechen.

Zu diesem Zweck hat die Verwaltung unter der Bezeichnung "RMS Veranlagung 2.0" ein System eingerichtet, nach dem für die Steuerfälle ein Risikoprofil verwendet wird, das eine objektiveund eine subjektive Komponente enthält.

Das Objekt-Risiko wird durch Risikoklassen (RK) beschrieben, die mittels einer maschinellen, programmgesteuerten Prüfung auf Steuerrisiken anhand objektiver Kriterien (Auffälligkeiten, Abweichungen) den Steuerfällen zugeordnet werden:

RK 1 - hohes Risiko: die Fälle sind "personell vollumfänglich zu prüfen"
RK 2 - mittleres Risiko } nur maschinelle Prüfung; wenn Prüfhinweise
RK 3 - geringes oder kein Risiko } vorliegen, dann punktuelle personelle Prüfung
RK BP - BP vorgesehen: nur maschinelle Prüfung, da eine Betriebsprüfung ansteht

Prüfhinweise vergibt das System zum Beispiel, wenn

Ergänzend können personell Risikobereiche auf dem Datenblatt in der Steuerakte des Steuerpflichtigen bezeichnet werden, die bundes- oder landeseinheitlich vorgegeben sind oder vom Bearbeiter notiert werden. Dazu zählen u. a.:

Die Benennung eines Risikobereichs führt zur Ausgabe eines Risikohinweises.

Das Subjekt-Risiko, auch neudeutsch als Compliance Faktor bezeichnet, wird aus dem persönlichen Verhalten des Steuerpflichtigen abgeleitet. Die Prüffrage

"Wie groß ist die Bereitschaft, die Steuergesetze freiwillig zu achten und steuerliche Verpflichtungen korrekt zu erfüllen?"

wird mit den Farben einer Ampel beantwortet:

grün - freiwillige Erfüllung steuerlicher Pflichten, vertrauenswürdig und kooperationsbereit
gelb - erfüllt seine Pflichten "unter dem Eindruck präventiver Maßnahmen der Verwaltung"
rot - erweckt den Eindruck, sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen zu wollen

Das RMS der Finanzverwaltung lässt sich in Grenzen durch das eigene Verhalten der Betroffenen beeinflussen:

Die Chance, dass eine Erklärung ungeprüft maschinell veranlagt wird, steigt, wenn Aufgriffsgrenzen des Risikofilters (die Höhe bestimmter geltend gemachter Aufwendungen) nicht überschritten werden und deshalb kein Prüfhinweis ausgegeben wird. Diese Grenzen gibt die Verwaltung naturgemäß nicht bekannt, dennoch werden sie im Laufe der Zeit durch praktische Erfahrungen zumindest zum Teil transparent werden.

Die größte Einflussmöglichkeit besteht hinsichtlich des Subjekt-Risikos. Es ist nahe liegend, dass es jemand mit einem "grünen Punkt" leichter haben wird, als jemand mit einem gelben oder gar roten Punkt auf der Akte.

Ganz wichtig für die Vergabe der Punkte sind sicherlich die pünktliche Abgabe von Steuererklärungen und die rechtzeitige Entrichtung von Steuerzahlungen. Sofern das im Einzelfall nicht möglich ist, sollte nicht eine Mahnung abgewartet werden, sondern schon vorher der Kontakt mit der Finanzbehörde gesucht werden.

Es ist sinnvoll, gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigungen unaufgefordert den Steuererklärungen beizufügen. Teilweise gilt das auch für weitere Belege, so z. B. für haushaltsnahe und Handwerkerleistungen. Zwar hat der Gesetzgeber in diesem Fall die Vorlagepflicht abgeschafft, dennoch werden die Belege erfahrungsgemäß immer wieder nachträglich angefordert.

Bei offensichtlichen Flüchtigkeitsfehlern des Finanzamts kann es taktisch klug sein, keinen Einspruch (der beim Sachbearbeiter bürokratischen Aufwand verursacht und für seine dienstliche Beurteilung negativ ist), einzulegen, sondern schicht die Änderung des Bescheids zu beantragen.

Ein Sachbearbeiter, der subjektiv mit seinem "Kunden" klarkommt, wird weniger geneigt sein, Risikobereiche zu bestimmen und dort, wo er aufgrund von Prüfhinweisen überprüfen muss, die Prüfung mit mehr Wohlwollen durchführen.

25.03.2010

 

 

Zurück an den Anfang des Dokuments
Zurück auf die Newsseite
Zurück auf die Startseite

© Dr. Karin Richter
Für den Inhalt von Angeboten, zu denen eine Verbindung per Link möglich ist, und die nicht von
Dr. Karin Richter stammen, wird keine Verantwortlichkeit und Haftung übernommen.