Spekulationsbesteuerung ab 1999 verfassungsgemäß

Mit Beschluss vom 10. Januar 2008 (Az. 2 BvR 294/06) hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte, insbesondere von Wertpapiergeschäften, nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht zur Entscheidung angenommen.

Für die Jahre 1997 und 1998 hatte es noch "strukturelle Erhebungsdefizite" ausgemacht, die - verfassungswidrig - dazu führten, dass letztlich nur die ehrlichen Dummen solche Gewinne versteuerten. Diese Situation sei aber seit 1999 nicht mehr gegeben, da der Gesetzgeber zahlreiche Instrumente (wenn auch teilweise später) eingeführt habe, die eine gleichmäßige Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften hinreichend gewährleisteten.

28.01.2008

 

 

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© Dr. Karin Richter
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