Berufsgenossenschaften - kommt das Ende eines Monopols?

Unternehmer müssen ihre Arbeitnehmer und teilweise auch sich selbst zwangsweise gegen Berufsunfälle und Krankheiten bei den Berufsgenossenschaften versichern. Nicht der Versicherungszwang, aber das Monopol der Berufsgenossenschaften in diesem Versicherungszweig liegt jetzt dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung auf seine Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht vor.

Ein Unternehmer hatte vergeblich versucht, aus der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft entlassen zu werden, um dieselben Risiken bei einer privaten Versicherung abzudecken. Nachdem das Sozialgericht Leipzig den Bescheid der Genossenschaft bestätigte, legte der Unternehmer Berufung beim Sächsischen Landessozialgericht ein. Dieses hat mit Beschluss vom 24. Juli 2007 (Az. L 6 U 2/06) das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH (Az. C-350/07) die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Pflichtmitgliedschaft des Klägers in der Berufsgenossenschaft gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften verstößt.

Ob der Versuch, in der gesetzlichen Berufsunfallversicherung die Zulassung privater Versicherer zu erzwingen, Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Immerhin hatte der EuGH in seiner Entscheidung vom 22. Januar 2002 zur staatlichen italienischen Unfallversicherung (INAIL) entschieden, dass diese Zwangsversicherung nicht gegen europäisches Recht verstoße. Diese Entscheidung hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen für übertragbar auf das deutsche System der Berufsgenossenschaften angesehen und dementsprechend die Klagen abgewiesen.

Dieser Sicht mochte sich das Sächsische Landessozialgericht nicht anschließen und hat den erwähnten Vorlagebeschluss erlassen. Man darf auf den Ausgang des Verfahrens vor dem EuGH gespannt sein. Möglicherweise wird dieses Gerichtsverfahren auch zu einer Wiederbelebung des bayerischen Vorstoßes zur Privatisierung der Unfallversicherung führen.

17. Oktober 2007

 

 

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