Auch nach dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 27. September 2005 (12 K 6263/03 E) ist die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes noch offen.
Das Gericht hielt das Solidaritätszuschlagsgesetz für verfassungsgemäß. Die Revision gegen das Urteil wurde ausgeschlossen. Dies wollten die Kläger nicht hinnehmen und haben beim Bundesfinanzhof Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (VII B 324/05). Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) rät, gegen Steuerbescheide bezüglich des Solidaritätszuschlages Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Quelle: Pressemitteilung des DStV vom 20. Dezember 2005
Hinweis:
Der Volltext der Entscheidung kann auf der Homepage des FG Münster abgerufen werden. Um direkt zum Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
23.12.2005
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© Dr. Karin Richter
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