Das Finanzgericht Köln hat eine bisher umstrittene Frage durch rechtskräftiges Urteil vom 8.12.2004 (Az. 14 K 2612/03) geklärt: Wird ein betriebliches Kfz auf einer Privatfahrt beschädigt, so sind die Unfallkosten in vollem Umfang Betriebsausgaben und ist die Nutzungsentnahme durch den privaten Unfall mit dem pauschalen Nutzungswert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (sog. 1 %-Regel) abgegolten.
25. Oktober 2005
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© Dr. Karin Richter
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