Glücksspiele oder Gilt das Recht auch für den Staat?

Nach deutschem Umsatzsteuergesetz sind Umsätze aus Glücksspielen nur umsatzsteuerfrei, wenn sie von zugelassenen öffentlichen Spielbanken veranstaltet werden, ansonsten sind sie steuerpflichtig.

Diese Handhabung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) als Verstoß gegen den Grundsatz der Neutralität verworfen und ausgesprochen, dass die Mehrwertsteuerbefreiung nicht von der Art des Veranstalters oder Betreibers abhängig gemacht werden darf.

Da nunmehr die übrigen, bisher steuerpflichtigen Veranstalter von Glücksspielen – soweit verfahrensrechtlich noch möglich – die gezahlte Umsatzsteuer zurückverlangen können, kam der Bundesregierung in den Sinn, der EuGH möge doch die Wirkung seiner Entscheidung auf die Zukunft beschränken.

Dieses Ansinnen wies der EuGH in aller Deutlichkeit zurück und stellte klar, dass seine Auslegung auch für die Vergangenheit Wirkung habe. Finanzielle Auswirkungen (für den deutschen Fiskus) seien kein Anlass, davon abzuweichen.

 

 

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© Dr. Karin Richter
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