Missbrauch bei elektronischen Steueranmeldungen nicht ausgeschlossen

Obwohl man sich im Bundesfinanzministerium der Gefahr bewusst ist, die Unternehmer bei Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur elektronischen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen eingehen, sind keine Änderungen des Verfahrens vorgesehen. Die Finanzverwaltung ist zur Zeit noch nicht in der Lage, den Absender der über das ElsterVerfahren zu übermittelnden Steueranmeldung zu identifizieren. Böswilligen Dritten ist es daher möglich, im Namen des Steuerpflichtigen gefälschte Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat bereits Ende letzten Jahres mit einer Eingabe auf dieses Problem hingewiesen und gefordert, die bis Ende März bestehende Schonfrist so lange zu verlängern, bis die Authentifizierung möglich ist. Frühestens im Jahr 2006 ist die Prüfung der Absenderidentität nach Aussagen aus dem Bundesfinanzministerium realisierbar.

Der DStV empfiehlt Steuerpflichtigen, die der Finanzverwaltung einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, diesen zu stornieren und die Steuerschuld manuell zu begleichen, bis eine Authentifizierung des Absenders möglich ist.

P r e s s e m i t t e i l u n g des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. vom 25. Januar 2005 (Internet: http://www.dstv.de)

Bei Fragen hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater ansprechen.

 

 

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