BMF zum Begriff der Vermittlung in § 4 UStG

Zum Begriff der Vermittlung i. S. des § 4 UStG unter Berücksichtigung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 09.10.2003 (BStBl. 2003 II S. 958) nimmt das BMF in einem aktuellen Schreiben vom 13.12.2004 Stellung.

Danach sollen insbesondere Untervermittlungsumsätze grundsätzlich nicht mehr nach § 4 UStG steuerbefreit sein.

Für Vermittlungsleistungen, die bis zum 01.07.2005 erbracht werden, gilt jedoch eine Übergangsregelung. Diese können bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG als steuerfrei behandelt werden.

Hinweis: Siehe auch meine NEWS vom 20.06.2004

 

 

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