UStG: Berücksichtigung einer Gebäudeabschreibung von 2 % bei Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei einer gemischt genutzten Immobilie

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden (Urteil vom 28. 10. 2004, 5 K 351/04), dass bei der Ermittlung der unentgeltlichen Wertabgabe für den privaten Nutzungsanteil einer gemischt genutzten Immobilie die Gebäudeabschreibung entsprechend der ertragsteuerlichen Typisierung in § 7 Abs. 4 EStG mit 2 % der Herstellungskosten zu berücksichtigen ist. Ein Werteverzehr von 10 Jahren – wie im BMF-Schreiben v. 13. 4. 2004 (BStBl I 2004, 468) angenommen – sei unrealistisch. Es wurde Revision eingelegt (Az. BFH: V R 56/04).

 

 

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