Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 09. Juli 2002 entschieden, dass die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Herstellung (oder Erwerb) ein Indiz gegen das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht ist. Die Finanzverwaltung hatte das bisher nicht so streng gesehen, sie hat sich jetzt aber (Verfügung der OFD Düsseldorf vom 23. September 2004) der strengeren Auffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.

Wer eine Immobilie innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb verkauft, muss nunmehr dieses Indiz widerlegen, was im Regelfall sehr schwer fallen wird. Das gleiche gilt für Beteiligungen an geschlossenen Immobilienfonds.

 

 

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