Zinsbesteuerung / Zinsmeldungen in der Europäischen Union

Die Länder der EU und die Schweiz haben sich auf eine Regelung verständigt, die der besseren Erfassung und Besteuerung von Zinseinkünften dienen soll. Diese Regelung tritt am 1. Juli 2005 in Kraft.

Von da an werden
  1. die Schweiz, Luxemburg, Österreich und Belgien eine Zinsabschlagsteuer von mindestens 15 % (bis 2010 auf 35 % steigend) auf die Zinserträge von Ausländern erheben
  2. die übrigen EU-Staaten die Zinserträge jeweils an die Finanzbehörden der Heimatländer melden.

Die Meldungen werden nicht nur dazu führen, dass die Heimatländer diese Zinseinkünfte erfassen. Sondern die Finanzbehörden werden auch dazu motiviert nachzuforschen, ob das Vermögen, aus dem die Zinseinkünfte stammen, aus versteuerten Einkünften stammt.

Es kann sich daher empfehlen, von den Möglichkeiten des Strafbefreiungserklärungsgesetzes Gebrauch zu machen. Danach wird im Grundsatz straffrei, wer bisher unversteuerte Beträge spätestens bis zum 31. März 2005 erklärt und 25 % bei Erklärung bis zum 31.12.2004 oder 35 % bei Erklärung bis zum 31.03.2005 auf die Hinterziehungssumme entrichtet.

 

 

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