Am Freitag, dem 9. Juli 2004, ist das Alterseinkünftegesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden.

Damit ist der Weg für wesentliche Veränderungen bei der privaten und betrieblichen Altersvorsorge frei. Die neuen Regelungen treten zum 1. Januar 2005 in Kraft.

Mit dem Alterseinkünftegesetz wird der schrittweise Übergang zu einer nachgelagerten Besteuerung eingeleitet. Das heißt, alle Einkünfte im Alter werden nach und nach in die Besteuerung einbezogen. Im Gegenzug wird die Altersvorsorge in der Erwerbsphase in steigendem Umfang steuerlich freigestellt. Wissen Sie eigentlich schon, was das für Sie persönlich oder aber für Ihre Arbeitnehmer bedeutet?

Ich habe zwei - wie ich meine - interessante Darstellungen im Internet gefunden. Es handelt sich einerseits um 25 Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz, die der Finanzminister Nordrhein-Westfalens veröffentlicht hat. Und andererseits hinterfragt der Artikel vom 2. Juli 2004 von www.steuer-sparbuch.de an Hand kleiner Zahlenbeispiele das Versprechen des Gesetzgebers, dass es sich hierbei um ein großes Steuersenkungsprogramm handelt.

Weitere Informationen zum Thema Alterseinkünftegesetz:

 

 

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