Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erlegt Auftragnehmern und Auftraggebern ab 1.8.2004 neue umsatzsteuerliche Pflichten auf

Am 2.7.2004 wurde das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss ein zweites Mal vom Bundestag verabschiedet und erhielt am 9.7.2004 die Zustimmung auch vom Bundesrat. Das Gesetz tritt am 1.8.2004 in Kraft.

Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist eine effektivere Bekämpfung der Schwarzarbeit auf Baustellen, im Reinigungsgewerbe, bei Speditionen, Taxiunternehmen und in der Gastronomie. Betroffen davon sind aber keineswegs nur Unternehmer, sondern auch private Auftraggeber. Nach Ansicht der Bundesregierung sind Schwarzarbeit und "Ohne-Rechnung-Geschäfte" besonders verbreitet im Bereich der Bauwirtschaft und im Zusammenhang mit einem Grundstück. Vor allem kommt dies dort vor, wo die Kosten nicht steuerlich absetzbar sind, so beim privaten Eigenheim, bei der selbst genutzten Wohnung, bei einem Gartengrundstück, aber auch bei einem Mietshaus.

Für Werklieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück gelten ab 1.8.2004 folgende Regelungen:

Falls der private Auftraggeber die Rechnung nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro rechnen. Neu sind die Bußgeldvorschriften für die Nichtausstellung trotz Rechnungspflicht. Wird eine Rechnung nicht oder! zu spät ausgestellt, drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Übrigens: Zu den Werklieferungen und Leistungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit einem Grundstück gehören alle Bauleistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff des Bauwerks ist weit auszulegen. Erfasst werden daher auch Installation von Strom-, Gas- und Wasserleitungen, Abbruch- und Erdarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks, Gerüstbau, Gartenarbeiten, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Wartungsarbeiten, z. B. der Heizungsanlage, Fensterputzen und sonstige Reinigungsarbeiten an Räumlichkeiten und Flächen.

 

 

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