Neue Rechnungsvorschriften: Übergangsfrist endet am 30.6.2004!

Ab dem 1. Juli 2004 müssen Rechnungen alle sich aus § 14 Abs. 4 UStG und § 14a UStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2003 ergebenden Angaben enthalten. Die Übergangsfrist, die das Bundesfinanzministerium gewährt hat, endet am 30. Juni 2004.

Nachstehend finden Sie eine Musterrechnung für eine Inlandslieferung (als pdf zum Download), aus der Sie für diesen Fall alle ab dem 1. Juli 2004 notwendigen Angaben entnehmen können.

 

 

Download "Musterrechnung.pdf"

 

 

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