Vorsteuerabzug sichern: Achten Sie ab 1.1.2004 auf neue Angaben auf Rechnungen

Ab 1.1.2004 gelten neue Vorschriften für die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen. Das hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen. Prüfen Sie künftig bei Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern an Ihr Unternehmen sorgfältig, ob alle geforderten Angaben enthalten sind. Denn für unvollständige Rechnungen kann Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.

Bekommen Sie eine unvollständige Rechnung, fordern Sie unbedingt eine neue, vollständige Rechnung. Darauf haben Sie einen Anspruch! Umgekehrt sollten auch Sie Ihre Rechnungsformulare anpassen.

Diese Angaben gehören in eine ordnungsgemäße Rechnung:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  3. Wahlweise die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers
  4. das Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung; oder: Zeitpunkt der Vorauszahlung, wenn die Rechnung oder ein Teil davon bereits bezahlt ist
  6. eine fortlaufende Rechnungsnummer; die der Rechnungsaussteller zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben hat
  7. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Leistung oder Lieferung
  8. Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten plus Angabe des angewendeten Umsatzsteuersatzes oder ggf. Hinweis auf die Steuerbefreiung
  9. das Netto-Gesamtentgelt; beachten Sie bei Vorauszahlungen: Wurden bereits Rechnungen für Vorauszahlungen ausgestellt, müssen diese Beträge und die auf sie entfallenden Steuerbeträge von der Endrechnung abgezogen werden!
  10. Im Voraus vereinbarte Minderungen (Skonti)
  11. der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag; ggf. Hinweis auf Beträge, die von der Steuer befreit sind

Tipp:

Statt der Steuernummer darf auf Rechnungen dann auch die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angegeben werden. Das sollten Sie tun, denn so schließen Sie aus, dass Fremde mit Hilfe der Steuernummer Informationen über Sie und Ihre GmbH beim Finanzamt ausforschen können. Haben Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sollten Sie diese umgehend beim Bundesamt für Finanzen beantragen.

Adresse:

Bundesamt für Finanzen
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
 
Tel.: 06831/456-0
Fax: 06831/456-120
E-Mail: ust-idnr-vergabe@bff.bund.de
Internet: www.bff-online.de

Beachten Sie:

Für Kleinbetragsrechnungen bis 100 € sind die Anforderungen weniger streng.
Hier genügen folgende Angaben:

  1. vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens
  2. das Ausstellungsdatum
  3. Menge und Art der Lieferung/Leistung
  4. das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag in einer Summe (Brutto-Betrag)
  5. der angewendete Steuersatz bzw. der Hinweis auf eine Umsatzsteuerbefreiung

 

 

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