Ab 1.1.2004 gelten neue Vorschriften für die Erstellung ordnungsgemäßer Rechnungen. Das hat der Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossen. Prüfen Sie künftig bei Rechnungen von Lieferanten und Dienstleistern an Ihr Unternehmen sorgfältig, ob alle geforderten Angaben enthalten sind. Denn für unvollständige Rechnungen kann Ihnen das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Bekommen Sie eine unvollständige Rechnung, fordern Sie unbedingt eine neue, vollständige Rechnung. Darauf haben Sie einen Anspruch! Umgekehrt sollten auch Sie Ihre Rechnungsformulare anpassen.
Diese Angaben gehören in eine ordnungsgemäße Rechnung:
Tipp:
Statt der Steuernummer darf auf Rechnungen dann auch die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer angegeben werden. Das sollten Sie tun, denn so schließen Sie aus, dass Fremde mit Hilfe der Steuernummer Informationen über Sie und Ihre GmbH beim Finanzamt ausforschen können. Haben Sie noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sollten Sie diese umgehend beim Bundesamt für Finanzen beantragen.
Adresse:
Bundesamt für Finanzen
Ahornweg 1-3
66740 Saarlouis
Tel.: 06831/456-0
Fax: 06831/456-120
E-Mail: ust-idnr-vergabe@bff.bund.de
Internet: www.bff-online.de
Beachten Sie:
Für Kleinbetragsrechnungen bis 100 € sind die Anforderungen weniger streng.
Hier genügen folgende Angaben:
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