Wird außerhalb des Familienwohnsitzes eine Eigentumswohnung an den Ehegatten zu fremdüblichen Bedingungen vermietet, der dort seine Arbeitsstelle hat, können die Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 11. März 2003, IX R 55/01).
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